
Ihr wissenschaftlicher Name lautet Nymphaea alba. „Aufgrund des optischen Erscheinungsbildes und aufgrund von Traditionen einer Gefährdung durch übermäßige Entnahme“ ist die Große Seerose in der NÖ Artenschutzverordnung (LGBL 5500/2-0) erfaßt. Gemäß § 18 Abs. 4 Zif. 1 NÖ Naturschutzgesetz (LGBL 5500-7) ist es bei dieser besonders geschützten Pflanze, sofern sie wildgewachsen ist, untersagt: