Rauch- und Feuerverbot zum Schutze des Waldes wegen Brandgefahr by office Für den gesamten Bezirk Bruck an der Leitha hat die Bezirkshauptmannschaft gemäß § 41 Forstgesetz 1975 zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände eine Verordnung erlassen. Darin wird angeordnet, daß hier gehts weiter →