Berg- und Naturwacht wird während Streifendienst gerammt – Lenker beging Fahrerflucht

Am 16.8. hat die NÖ Berg- und Naturwacht Ortseinsatzleitung Hainburg ab 18:36 Uhr in den Gemeindegebieten von Hainburg und Wolfsthal einen Streifendienst durchgeführt. Gegen 20:09 Uhr befand sich das unter dienstlicher Verwendung stehende Kraftfahrzeug auf der Rückfahrt am Beginn der einspurigen Umleitungsstrecke (Radweg) im Gemeindegebiet von Wolfsthal in Fahrtrichtung Hainburg, als ein 57jähriger slowakischer Staatsbürger mit seinem VW Polo, das Fahrzeug, das vorschriftsmäßig mit 50 km/h unterwegs war, unvermutet in einer Rechtskurve (!) überholen wollte.

In Höhe des Christuskreuzes (~250m nach der kleinen Brücke in Wolfsthal) dürfte der überholende Lenker, der abseits des asphaltierten Radweges seinen Überholvorgang während der Dämmerung im Grünstreifen vornahm, bemerkt haben, daß Bäume & Sträucher sowie ein angrenzendes Maisfeld die Weiterfahrt unmöglich machen. Jedenfalls schnitt er auf den einspurigen Radweg, kam ins Schleudern und dessen hinterer Fahrzeugbereich krachte gegen das Fahrzeug der OEL Hainburg, wobei sich sein Polo quer zur Fahrtrichtung stellte.

Nachdem beide Fahrzeuge anhielten, stieg OEL Glöckel nach Betätigung der Warnblinkanlage aus dem Fahrzeug aus und ging zum Unfallverursacher. Dieser zog es jedoch vor Gas zu geben und Fahrerflucht zu begehen. Noch beim Zurücklaufen zum Fahrzeug ersuchte Glöckel die Beifahrerin sofort die Polizei anzurufen; die Nachfahrt wurde aufgenommen. Der Polizeiinspektion Hainburg der Sachverhalt sowie das Kennzeichen und die laufende Position telefonisch durchgegeben. Die Nachfahrt erfolgt unter Zuhilfenahme von Warnleuchten.

Nach 2km stoppte der Lenker auf der einspurigen Strecke und wurde aufgefordert beim nächst gelegenen Platz, dem städtischen Sammelzentrum von Hainburg (B9) anzuhalten – er wurde darüber informiert, daß die Polizei bereits verständigt und unterwegs sei. Dieser Aufforderung kam der Lenker dann nach.

Beamte der PI Hainburg nahmen den Sachverhalt auf. Der Lenker wurde wegen Fahrerflucht gem. § 4 Abs. 1 Zif. a und c StVO angezeigt. Es gab gegenüber der Polizei an, nichts von dem Unfall bemerkt zu haben. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in derzeit unbekannter Höhe. Es gab keine Verletzten.


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